Gesetze / Tiergesundheitliche-In-vitro-Diagnostika-Verordnung

TierGesIVDV

§ 29 (weggefallen)

Stand: 14.03.2026

Bund2 Fassungen

Für § 29 TierGesIVDV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 28 § 29a